Ihr Schuldner zahlt eine Forderung oder mehrere offene Forderungen nicht? Sie leiden unter der schlechten Zahlungsmoral mancher Schuldner? Sie denken über die Einschaltung professioneller Hilfe nach, damit Zahlungsunwillige endlich bezahlen? Wenn Sie unser Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen, entstehen dabei Inkassokosten, die natürlich auch jemand bezahlen muss.

Jetzt fragen Sie sich zu Recht: Wer trägt die Inkassokosten und welche Inkassogebühren sind überhaupt zulässig? In der Schweiz tragen Sie als Gläubiger die Kosten für die Auslagerung des Forderungsmanagements erst einmal selbst. Allerdings können Sie bei Ihrem zahlungsunwilligen Schuldner einen Verzugszins erheben, über den Sie einen Teil der Inkassogebühren wieder einholen können. Diese Gebühren bedeuten für Sie einen geringeren finanziellen Verlust, als eine offene Forderung, die nicht bezahlt wird.

Entscheiden Sie sich für das Provisionsinkasso, werden die Kosten bzw. die Gebühren zudem immer anteilig vom Rechnungsbetrag erhoben. Die Kosten für unser Inkassobüro betragen folglich immer einen bestimmten Prozentsatz des Forderungsbetrages. Die Inkassogebühren werden auch nur dann fällig, wenn Ihr Inkassofall als erfolgreich abgehakt werden kann. Folglich entstehen für Sie nur dann Kosten, wenn Sie zuvor auch die Zahlung Ihres Schuldners erhalten haben. >> Geldeintreiber Schweiz

Wie berechnen sich Inkassokosten?

Gehen Sie davon aus, dass Sie als Gläubiger ohne unseren Inkassoservice die Hauptforderung nicht erfolgreich eingeholt hätten, so sind die Kosten unseres Inkassobüros relativ gering. Für eine offene Forderung in Deutschland beträgt der Provisionssatz beispielsweise 20% von der Hauptforderung. Der Prozentsatz ist von dem Land abhängig, in dem Ihre Schulden eingeholt werden sollen.

Besonders schwierig gestaltet sich die Geldeintreibung in Ländern, wie z. B. China, Vereinigte Arabische Emirate und Nordkorea. So liegt der Provisionssatz für Nordkorea mit 45% zwar hoch, doch bevor Sie als Gläubiger die unbezahlte Rechnung zu 100% aus eigener Tasche bezahlen, holen Sie lieber unsere Experten mit ins Boot. Unterm Strich machen Sie mit der Auslagerung Ihres Forderungsmanagements in jedem Fall Plus. Für Unternehmen lohnt sich die Mitgliedschaft unseres Inkassobüros besonders.

Sie möchten Mitglied in unserem Inkassobüro werden? Bezahlen Sie einen fest kalkulierbaren Mitgliedsbeitrag und wir übernehmen für Sie alle Inkassofälle innerhalb der Schweiz. Wir schreiben für Sie Zahlungserinnerungen, versenden eine Mahnung und kümmern uns um die Einschaltung des Betreibungsamtes, falls eine Betreibung erforderlich ist.

Kostenloses Inkasso vs. Provisionsinkasso

Wer trägt Inkassokosten unseres Inkassobüros? Grundsätzlich zahlen Sie erst einmal als Gläubiger. Doch mit unserer Hilfe haben Sie Ihre Inkassogebühren zu jeder Zeit voll unter Kontrolle. In der Schweiz haben Sie die Wahl, ob Sie sich für den entsprechenden Gebührensatz oder eine Mitgliedschaft bei uns entscheiden.

Die Erfahrung hat gezeigt: Eine Mitgliedschaft lohnt sich bei uns in vielen Fällen bereits ab dem zweiten Inkassofall. Halten Sie Ihren Verzugsschaden so gering wie möglich – mit unserem starken Team, das Seriosität und Professionalität gross schreibt.

Ob aussergerichtlich oder bei einem Gerichtsverfahren – nutzen Sie das Know-how unseres Inkassobüros für Ihre unbezahlte Forderung:

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Sie überlegen, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen oder besser die Hilfe unseres Inkassobüros für Ihr Forderungsmanagement nutzen? Sie möchten die Kosten für unseren Inkassodienst mit der Rechtsanwaltsgebührentabelle vergleichen? Kein Problem! Wir erstellen Ihnen gerne Ihre persönliche Offerte. So haben Sie alle Kosten für die Eintreibung einer Forderung schwarz auf weiss.

Ihre Kunden sollen endlich ihre Schulden bzw. ihr Geld bezahlen? Möchten Sie uns als Privatperson oder als Firma beauftragen? Sitzt Ihr Kunde in CH oder in Deutschland, Amerika oder China? Möchten Sie Ihre unbezahlten Geldforderungen verkaufen und schnell Liquidität erlangen? Wie können wir Ihnen in Sachen Geldeintreibung unter die Arme greifen?

Rufen Sie unsere Hotline einfach an und lassen Sie sich von uns beraten unter 0800 – 43 44 44. Oder: Nutzen Sie unser Online-Formular für Fragen, Offertanfragen und Anregungen: Inkassoservice Gebühren

 

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