Mitunter ist unklar, ob Benutzer von Internet-Diensten mit ihrem smartphone, Tablet-PC oder Desktop-PC bewusst einen Vertrag abgeschlossen haben oder nicht. Was aussieht wie eine kostenlose Information oder eine kostenfrei anschaubare Werbebotschaft, hat sich schon oft als Vertragsabschluss entpuppt. Das bringt sowohl Anbieter von Diensten als auch Inkassodienstleister wie inkassolution in eine unangenehme Situation. Oft stellt sich heraus, dass kein sogenanntes Opt-in vorliegt. inkassolution hat keinen Einblick, ob ein Kunde gewollt oder ungewollt gekauft hat.
Ein Kunde ist nur dann zahlungspflichtig und geht nur dann einen Vertrag ein, wenn er nachweisbar von seinem Gerät aus eine Nachricht versandt hat. Abgesandte SMS sind im Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters und im Nachrichtenausgang des smartphones erfasst und gelten als Nachweis für einen Anbieter. Genauso zwingend sind E-Mail-Bestätigungen eines Anbieters im übrigen Internet erforderlich, wenn über ein Online-Formumlar bestellt wird. Diese Nachrichten liegen dann beim Anbieter und beim Empfänger vor.
Wer unbekannte Posten in seiner Mobilfunkrechnung entdeckt, sollte die Bezahlung verweigern und nachforschen, wer oder was sich dahinter verbirgt. Nur so wird Druck aufgebaut, der Anbieter zwingt, ihre Angebote transparent zu gestalten und deutlich zu machen, wann ein kostenpflichtiges Angebot genutzt wird und wieviel es kostet. Auch muss klar sein, ob es sich hierbei um ein Abonnement oder um eine einmalige Leistung handelt. Wenn kleine Beträge einfach nur gezahlt werden, können unsauber agierende Anbieter darauf spekulieren, durch die Masse zu ansehnlichen Beträgen zu gelangen, auch wenn es sich im Einzelfall nur um wenige Rappen handelt.