Wachsen einem im privaten Bereich die offenen Forderungen über den Kopf und wird der Monat immer länger, nachdem das Geld schon längst verbraucht ist, stellt sich irgendwann die Frage nach der Privatinsolvenz.
Eine Privatinsolvenz befreit von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen, allerdings zieht sie auch schwere Konsequenzen mit sich. Bevor man beim Bezirksgericht seine Zahlungsunfähigkeit anmeldet, sollte man sich diesen Schritt daher vorher sehr wohl überlegen.
Eine Schuldenberatung kann die tatsächliche Notlage beurteilen und eventuell Wege aus der Misere aufzeigen. Besteht keine Chance auf eine Bereinigung der Schulden, folgt die Beantragung der Privatinsolvenz. Lediglich das Antragsformular, ein Auszug vom Betreibungsamt und eine Wohnsitzbescheinigung sind für die Einleitung der Privatinsolvenz nötig.
Die Konsequenzen einer Privatinsolvenz sind noch Jahre nach der Überwindung der Schuldenkrise spürbar. Immer wieder wird man mit alten Verlustscheinforderungen konfrontiert, ein Leben am Existenzminium ist zumindest für die nächsten Jahre vorprogrammiert. Die Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt werden nicht die besten sein und Vermieter oder Telefonanbieter sind gesetzlich dazu berechtigt, eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatszahlungen zu verlangen.
Privatinsolvenz – eine Entscheidung, die wohl überlegt sein sollte.