Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmen, die nicht über ein automatisiertes Forderungsmanagement verfügen. Sollten sich unbezahlte Rechnungen in Ihrer Buchhaltung befinden, steht das Mahnwesen an. Wenn Sie sich damit nicht befassen wollen und sich stattdessen lieber Ihrem einträglichen Kerngeschäft widmen möchten, können Sie sich an unser Inkassi Unternehmen inkassolution wenden. Wir handeln schnell, effektiv und nachhaltig. Beginnen wir mit Mahnungen. Reichen Sie uns Ihre Inkassi Fälle ein. Sofern noch keine Mahnungen geschrieben wurden, beginnen wir mit der ersten Mahnung. Diese wird Ihrem Schuldner so zugestellt, dass Sie über einen Nachweis verfügen. Dazu eignet sich die Übergabe durch einen Boten, als Einschreiben mit Rückschein oder durch einen vollständigen Faxbericht. Sie können dann durch unser Inkassi Unternehmen schriftlich nachweisen, dass die Mahnung zugestellt wurde und der Schuldner kann sich nicht herausreden.
Professioneller Forderungseinzug
Wir formulieren Ihre Mahnung so, dass der Schuldner höflich an seine Zahlungsverpflichtung erinnert wird, aber keinesfalls verärgert wird. Schliesslich kann es jedem passieren einmal eine Rechnung zu übersehen. Bestenfalls ist die Angelegenheit damit erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir ein zweites Mahnschreiben einleiten. Als professionelles Inkasso Unternehmen in der Schweiz, können wir für Sie in der Zwischenzeit die Bonität Ihres Schuldners überprüfen und so die finanziellen Möglichkeiten absehen. Sie sollten als Unternehmer in Aargau, Zürich, Bern oder Basel unbezahlte Rechnungen nicht auf sich sitzen lassen und Ihren Anspruch durchsetzen.
Telefoninkasso vom Inkassi Spezialisten
Sollte nun auch nach der zweiten Mahnung keine Reaktion eintreten, können wir als Inkassi Unternehmen für Luzern, St. Gallen und Thur unser bewährtes Telefoninkasso einsetzen. Unsere Inkassi Spezialisten sind geschult und wissen ganz genau, ob der Schuldner Ausreden sucht oder ob er tatsächlich in Zahlungsschwierigkeiten steckt. In rund 60% aller Inkassi Fälle können wir bereits am Telefon einen Erfolg erzielen und den Schuldner zu Zahlungen bewegen. Ist eine Einmalzahlung nicht möglich, können natürlich auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Diese sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.
Holen Sie sich Ihr bares Geld zurück, denn es Ihnen zu. inkassolution als erfahrener Inkassi Partner steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt mit unserem Wissen zur Seite. Haben wir nach unserem Telefon Inkassi immer noch keinen Erfolg erzielen können, müssen wir unter Umständen auch zu härteren Massnahmen greifen. Mit diesen Massnahmen sind rechtliche Schritte gemeint. Nach erfolglosen Mahnungen und Telefoninkasso, folgt in der Schweiz die Betreibung.
Das Betreibungsbegehren
Das Betreibungsbegehren in der Schweiz ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden. Sie müssen sich an das zuständige Betreibungsamt wenden und das Betreibungsbegehren einreichen. Gerne nehmen Ihnen unsere Inkassi Spezialisten auch diesen Weg ab. Wenn Sie uns Ihre Inkassi Fälle einreichen, stehen wir Ihnen von der ersten Durchsicht der Unterlagen bis zum letztmöglichen Schritt zur Seite.
Wir kümmern uns um das für Sie zuständige Betreibungsamt und reichen alle notwendigen Unterlagen ein. Erkennt der Schuldner die Forderung an und begleicht diese, ist die Arbeit für uns als Inkassi Unternehmen in der Schweiz erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein und es sich bei diesem Schuldner um einen besonders hartnäckigen Schuldner handeln, sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da. Wir kümmern uns um Ihr Geld!