Was bedeutet Rechtsvorschlag bei einer Betreibung?
Ein Rechtsvorschlag wird bei der Zustellung des Zahlungsbefehles durch den Schuldner erhoben und die Weiterführung der Betreibung wird einstweilen ausgesetzt. Anschliessend muss der Gläubiger diesen Rechtsvorschlag via Gesuch an das zuständige Gericht beseitigen lassen. Dies verursacht massiven Aufwand an Zeit und Kosten. Für diese Kosten muss grundsätzlich die unterliegende Partei aufkommen.
Was ist eine Betreibung?
In der Schweiz werden offene Forderungen auf dem Weg der Betreibung über das zuständige Betreibungsamt eingezogen/vollstreckt. Hier sehen Sie einen schematischen Ablauf einer Betreibung: https://www.vs.ch/de/web/spf/procedure-de-poursuites
Ich bin überschuldet und weiss nicht, wie ich meine Schulden zurückzahlen soll. Was kann ich tun?
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden Sie dabei unterstützen, einen angemessenen Rückzahlungsplan auszuarbeiten.
Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich nicht den vollen Betrag auf einmal bezahlen kann?
Kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail info@inkassolution.ch oder per Telefon: 0041 41 748 43 43
Ich zahle direkt an den Gläubiger. Gibt es weitere Kosten für mich?
Der Gläubiger hat uns mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Selbstverständlich können Sie direkt an diesen die Zahlung leisten, wir rechnen mit Ihnen dann separat die durch den Forderungseinzug entstandenen Kosten ab. Eine Übersicht dieser Kosten finden Sie unter www.vgis.ch.
Wie hoch ist der Mindestbetrag für eine Teilzahlungsvereinbarung?
Im Gespräch mit Ihnen finden wir die Höhe der für Sie möglichen monatlichen Rate. Grundsätzlich gilt: Je länger die Rückzahlung dauert, desto höher wird der gesamte Rückzahlungsbetrag. Darum suchen wir zusammen mit Ihnen den gangbaren Weg aufgrund Ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Kann ich die Forderung auch in Raten bezahlen?
Eine Teilzahlungsvereinbarung ist fast immer möglich. Kontaktieren Sie uns per Telefon: 0041 41 748 43 43 oder per E-Mail: info@inkassolution.ch. Zudem haben Sie mit unserer Zahlungsaufforderung ein Teilzahlungsformular erhalten. Sie können uns auch dieses ausgefüllt und unterzeichnet retournieren.
Was kann ich tun, wenn mir der Rechnungssteller unbekannt ist?
Gerne stellen wir Ihnen eine Rechnungskopie zu. Sollte uns der Gläubiger noch keine zur Verfügung gestellt haben, fordern wir diese an.
Wie schnell wird das Unternehmen von der Zahlung informiert?
Sobald Sie die gesamte offene Forderung beglichen haben, wird der Gläubiger informiert.
Wie kann ich meinen Gläubiger informieren, dass ich schon bezahlt habe?
Übermitteln Sie uns einfach Ihren Zahlungsbeleg oder senden Sie uns eine Kopie Ihrer Quittung. Wir informieren umgehend Ihren Gläubiger und klären mit ihm alles.