Vergleich
In der Rechtswissenschaft bezeichnet man einen Vertrag, durch den ein ungewisses, strittiges Rechtsverhältnis beseitigt wird, als Vergleich. Bei einer Vergleichsvereinbarung kommen sich die Beteiligten entgegen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Inkassofall aus der Welt zu räumen. Die Vereinbarung über eine aussergerichtliche Vergleichszahlung ist eine Option. Ein Vergleich kann auch vor einem Gericht zustande kommen. In diesem Fall spricht man von einem gerichtlichen Vergleich.
Bei einem Vergleich treffen Gläubiger und Schuldner eine individuelle Vereinbarung mit dem Zweck, eine Unstimmigkeit oder Ungewissheit über ein bestehendes Rechtsverhältnis zu beseitigen. Ein sicherer und unbestreitbarer Rechtszustand kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden:
- Der Schuldner erkennt die Forderung in einer bestimmten Höhe an (Schuldanerkennung). Gleichzeitig verzichtet der Gläubiger auf eine Mehrforderung (negative Schuldanerkennung).
Bei voller Anerkennung der Forderungen bietet der Gläubiger dem Schuldner einen anderen Vorteil. So gewährt er beispielsweise eine Verschiebung der Fälligkeit (Stundung) oder er gibt ein zusätzliches Leistungsversprechen.