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Stundung

Die Vereinbarung über eine Stundung gewährt dem Schuldner das Recht, seine offene Forderung zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen. Der Tilgungszeitpunkt einer Fälligkeit wird bei der Stundung auf einen bestimmten Termin in der Zukunft verlegt. Die Erfüllbarkeit bleibt erhalten.

Diese aussergerichtliche Sanierungsmassnahme gibt dem Schuldner die Chance, einen vorübergehenden Liquiditätsengpass zu überbrücken. Sind sich beide Parteien über die Bedingungen der Stundung einig, so kann der Gläubiger in dieser Zeit keine rechtlichen Schritte gegen den Schuldner unternehmen. Konkurs und Betreibung sind währenddessen nicht möglich.

Eine Stundung kann auch für den Gläubiger eine attraktive Inkassolösung darstellen. Denn: Die Betreibung ist in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv. Die Geschäftsbeziehung leidet ausserdem unter der Einleitung rechtlicher Schritte. Eine Stundung hingegen kommt dem Schuldner entgegen. Der Gläubiger reagiert mit Flexibilität und Individualität auf die finanzielle Situation des Schuldners.

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