Regress
Der Begriff Regress – auch als Rückgriff bezeichnet – wird von dem lateinischen Wort „regressus“ abgeleitet. Nimmt man einen Dritten wegen eines bereits geleisteten Ersatzes in Anspruch, so spricht man hierbei von „jemanden in Regress nehmen“.
Im versicherungstechnischen Bereich trifft man häufiger auf diese Begrifflichkeit. Haftpflichtversicherungen stellen geschädigten Personen finanzielle Mittel aufgrund berechtigter Forderungen zur Verfügung. Nach Prüfung der Sachlage kann sich herausstellen, dass der Versicherungsnehmer selbst oder ein anderer Versicherer den Schaden zu begleichen hat. Die Versicherung macht in diesem Fall Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder gegen einen anderen Versicherer geltend. Ein Bürge kann auch den Hauptschuldner in Regress nehmen, wenn er vorab Zahlungen an einen Gläubiger geleistet hat.