Ratenzahlung
Immer wieder kommt es vor, dass Rechnungen trotz Zahlungserinnerung nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt werden. Gerät der Schuldner in einen Zahlungsrückstand, können Ratenzahlungen eine Möglichkeit sein, ausstehende Rechnungen doch noch begleichen zu können. Bevor sich Gläubiger und Schuldner – eventuell auch mit Hilfe eines Inkassobüros – auf Ratenzahlungen einigen, ist es für den Gläubiger ratsam die Liquidität seines Schuldners überprüfen zu lassen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung, die zum Beispiel aufgrund fehlenden Einkommens nicht eingehalten werden kann, nutzt dem Gläubiger nichts. Hat der Gläubiger Schwierigkeiten mit seinen Schuldnern, kann er diese Fälle an das Inkassobüro inkassolution AG abgeben. Diese kostengünstige Inkassohilfe leitet alle weiteren Schritte ein, währenddessen kann der Gläubiger seinem Kerngeschäft nachgehen. Vor der Ratenzahlung wird inkassolution die Liquidität des Schuldners prüfen und unter anderem einen Einkommensnachweis anfordern. Verfügt der Schuldner über Einkommen, wird die Ratenzahlung entsprechend der Einkommenshöhe und weiteren Zahlungsverpflichtungen angepasst. Für den Gläubiger ist eine Ratenzahlung immer noch sinnvoller, um die ausstehenden Rechnungen zu erhalten und der letzte Weg vor der Betreibung.