Offene Forderung
Der Begriff der Forderung umschreibt das Recht, von einem Schuldner Geld einzufordern. Eine offene Forderung bezeichnet demnach eine Forderung, die vom Schuldner noch nicht beglichen wurde und somit noch aktuell ist. Ein Forderungseinzug ist immer dann rechtmässig, wenn es sich um eine unbestrittene, bezifferbare und fällige Geldforderung handelt. Ein Forderungseinzug beginnt in der Regel mit einer Zahlungserinnerung bzw. einem Mahnschreiben durch den Geldeintreiber.
Stellt also ein Gläubiger dem Schuldner nach Abschluss eines Warengeschäfts oder nach Durchführung einer Dienstleistung eine Rechnung aus, handelt es sich bei dem betreffenden Geldbetrag so lange um eine offene Forderung, bis der Schuldner die Zahlung veranlasst hat. Hat ein Schuldner zu viele offene Forderungen, die er nicht fristgerecht begleichen kann, spricht man von einem Liquiditätsengpass oder einfacher gesagt – Zahlungsproblemen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, die offene Forderung einzutreiben. In der Regel wird dieser im ersten Schritt eine Zahlungserinnerung an den Schuldner versenden. Eine Zahlungserinnerung bedarf keiner vorgeschriebenen Form. Sie ist die freundliche Art eines Mahnschreibens und fordert den Schuldner zur Zahlung auf. Für eine fristgerechte Zahlung wird eine Zahlungsfrist gesetzt.