Juristische Person
Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen zu einem bestimmten Zweck, die eine anerkannte Selbstständigkeit vorweisen kann. Ebenso wie eine natürliche Person kann auch eine juristische Person über Vermögen verfügen. Juristische Personen können Rechte und Pflichten haben und als Erbe eingesetzt werden. Jede Handlung bedarf allerdings der Weisung einer vertretungsberechtigten Person, beispielsweise einem Geschäftsführer.
Sie können Geschäftsbeziehungen eingehen und somit auch in Zahlungsverzug geraten. Sie können selbst vor Gericht ziehen oder auch angeklagt werden.
Man unterteilt die juristischen Personen in zwei Kategorien:
- Juristische Person des Privatrechts >> GmbH, Körperschaften und Vereine, AG, Genossenschaft, e.V.
- Juristische Person des öffentlichen Rechts >> Universitäten, Stiftungen, Körperschaften der Länder. Juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen der Staatsaufsicht durch die jeweilige Aufsichtsbehörde.
Unterschied zur natürlichen Person
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt einer natürlichen Person und endet mit deren Tod. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt mit dem Gründungsdatum, allerdings endet diese nicht zwingend mit der Schliessung des Unternehmens. Mit der Übernahme des Unternehmens wird die Rechtsfähigkeit auf den Nachfolger übertragen.
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