Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst auf den Käufer über, wenn der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde. Im Gegenzug erwirbt der Käufer mit einer bereits geleisteten Teilzahlung ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. Gegenüber Dritten bietet ihm dieses Recht eine Stellung, die vergleichbar mit der des Eigentümers ist.
Eigentumsvorbehalt ist eine besondere Vereinbarung eines Kaufvertrages über bewegliche Sachen. Hiermit behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der zu veräussernden Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Man unterscheidet drei Formen des Eigentumsvorbehaltes:
Einfacher Eigentumsvorbehalt:
Der Käufer wird zunächst nur Besitzer einer beweglichen Sache bis zur vollständigen Bezahlung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch bei Verarbeitung oder Verbrauch bzw. Vernichtung und Veräusserung der Ware.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Die Sache wird vom Käufer weiterverkauft. Die Kaufpreisforderung gegenüber dem Endverbraucher wird an den ursprünglichen Verkäufer abgetreten. Der erste Käufer tritt als Bindeglied zwischen Verkäufer und Endkäufer auf.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt:Der erweiterte Eigentumsvorbehalt bezieht sich nicht nur auf einen gelieferten Gegenstand und die dazugehörige Rechnung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn alle offenen Rechnungen an den Lieferanten bezahlt wurden.