Eine Zahlungserinnerung, ein Mahnschreiben und immer noch keine Reaktion des Kunden. Die offenen Forderungen stehen im Raum und der Gläubiger kämpft Tag für Tag mit der Ungewissheit, ob die erhofften Gelder überhaupt noch eingehen. Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung eines Kunden ist nicht nur zeitraubend, sie kann den Gläubiger auch Kopf und Kragen kosten.
Aus diesem Grund informieren sich viele Verkäufer und Kreditgeber vor dem Vertragsabschluss über ihren Vertragspartner.
Bei einem Kreditgeschäft ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Vertragsabschluss üblich. Auch die Prüfung der Bonität vor bestimmten Vertragsabschlüssen gibt dem Verkäufer Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Hieraus lässt sich das Zahlungspotenzial und die daraus resultierende Wahrscheinlichkeit eines Forderungsausfalls bestimmen.
Bonitätsprüfung – wie geht’s, wie steht`s?
Eine Garantie für den Verkäufer gibt es letztlich nicht, doch das finanzielle Risiko lässt sich durch eine Bonitätsprüfung deutlich besser einschätzen. Kreditgeber haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein unsicheres Geldgeschäft zu tätigen. Hierfür werden Sicherheiten des Kunden verlangt oder Risikoprämien in Form von höheren Zinssätzen erhoben. Ein Kreditgeber darf das Geschäft natürlich auch ablehnen, wenn ihm das Risiko zu hoch erscheint.
Eine Bonitätsprüfung kann auch nach Vertragsabschluss noch sinnvoll sein. Ist die Leistung erbracht und die Zahlung trotz Zahlungserinnerungen nicht eingegangen? Inkassounternehmen, die das professionelle Forderungsmanagement für eine Person oder ein Unternehmen übernommen haben, empfehlen vor der Einleitung eines Betreibungsverfahrens eine Bonitätsprüfung.
Daraus lässt sich der mögliche Erfolg eines offiziellen Betreibungsverfahrens ableiten. In manchen Fällen ist es dann eben doch sinnvoller, die offenen Rechnungen selbst zu begleichen.