Schuldbetreibung
Schuldbetreibung bezeichnet das Eintreiben von Schulden unter Mithilfe des Staates. Über die Schuldbetreibung können ausschliesslich Geldforderungen eingetrieben werden. Grundlage der Schuldbetreibung ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, kurz SchKG. Will der Gläubiger einen Schuldner betreiben, hat er oder das beauftragte Inkasso Büro dazu zunächst ein Betreibungsbegehren beim örtlichen Betreibungsamt einzureichen. Hier sind die Summe der Forderung und der Grund der Forderung anzugeben.
Das Betreibungsamt stellt dem Schulder das Betreibungsbegehren zu. Der Schuldner hat nun 20 Tage Zeit, die Forderung inklusive Betreibungsgebühren zu begleichen. Dem Schuldner bleiben zehn Tage Zeit, die Schuld teilweise oder ganz zu bestreiten, dies kann auf dem mündlichen oder schriftlichen Wege geschehen. Innerhalb des Rechtsvorschlages kann die Schuldbetreibung nicht weiter fortgeführt werden, der Gläubiger hat nun ein Gerichtsverfahren oder einen ordentlichen Zivilprozess einzuleiten. Wurde kein gerichtlicher Entscheid getroffen oder ist die Betreibung der Schuld durch den Rechtsvorschlag eingestellt worden, kann der Gläubiger 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls Antrag auf das Fortsetzungsbegehren stellen.