Schuldanerkenntnis
Ein Schuldanerkenntnis kommt für Schuldner infrage, die zahlungsunfähig sind. Sie können ihre Schulden anerkennen und diese dann in Raten abbezahlen. Das Schuldanerkenntnis kann formlos schriftlich aufgesetzt werden und erhält mit der Unterschrift des Schuldners seine Gültigkeit.
Vorsicht: Mit der Unterschrift bestätigt der Schuldner die Richtigkeit der Forderung. Der Forderungsbetrag muss also auch gezahlt werden, wenn die gelieferten Waren bzw. die erbrachten Dienstleistungen Mängel aufweisen. Grundsätzlich sollte sich ein Schuldner die Unterlagen sorgfältig durchlesen, bevor er ein Schuldanerkenntnis unterschreibt.