Ratenzahlungsvereinbarung
Ist Ihr Schuldner nicht in der Lage, einen grösseren Geldbetrag in einer Summe zu begleichen? Leidet ein guter Kunde unter einem finanziellen Engpass, dem Sie mit einer Ratenzahlungsvereinbarung entgegenkommen möchten? Lesen Sie hier, wo es bei der Vereinbarung über Zahlung in Raten drauf ankommt:
Viele Onlineshops werben damit. Andere Unternehmen sehen es als einzigen Ausweg, eine gerichtliche Geldeintreibung zu vermeiden >> Die Ratenzahlung. Kann Ihr Schuldner eine offene Rechnung nicht fristgerecht in einer Summe begleichen, können Sie ihm eine Zahlung in Raten anbieten. Wichtig ist nur, dass Sie die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich festhalten und diese von beiden Parteien unterschrieben wird, damit sie rechtsgültig ist. Nur so können Sie sich dann auch auf einen Zahlungsverzug berufen, wenn eine Rate nicht pünktlich gezahlt werden sollte. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist ein wertvolles Inkassowerkzeug in einem erfolgreichen Mahnwesen, um eine Betreibung zu vermeiden.
Zahlung in Raten anstatt Betreibung
Als Gläubiger haben Sie von einer aussergerichtlichen Einigung mit Ihrem Kunden mehr. Nicht nur, dass Sie Kosten sparen, wenn eine Betreibung vermieden werden kann… Sie entlasten die Betreibungsämter, pflegen die Kundenverbindung und verzeichnen in der Regel schneller Ihre Geldeingänge.
Ratenzahlungsvereinbarungen bedingen, dass der Schuldner seine Schuld auch anerkennt. Ein Schuldanerkenntnis ist somit die Grundvoraussetzung für die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Unterschreibt Ihr Kunde die Ratenzahlungsvereinbarung, bestätigt er gleichzeitig, dass der geforderte Geldbetrag korrekt ist.
Als Gläubiger sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie mit einer Zahlung in Raten Ihrem Schuldner einen Kredit gewähren. Es steht Ihnen also frei, auch Zinsen bzw. Verzugszinsen für die Zeit der Kreditgewährung zu berechnen. Ein Verzugszins muss ebenfalls in der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, damit er gültig ist.