Nachlassverfahren
Durch ein Nachlassverfahren kommen die Gläubiger einem Schuldner in der Schweiz entgegen, damit er seine rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig sichern kann. Einzelheiten werden im Nachlassvertrag festgehalten. Für die Dauer des Verfahrens werden Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung ausgesetzt. Eine Nachlassstundung muss allerdings durch das Nachlassgericht bewilligt sein. Der Gläubigerausschuss kommuniziert zwischen allen Gläubigern und den Liquidationsorganen. Er soll zwar die Interessen aller Gläubiger wahren, doch liegt es in der Natur der Situation, dass die Aussschussmitglieder den Individualinteressen ihres Auftraggebers oder ihrer Gläubigergruppe eher zugeneigt sind. Ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag hängt von der Zustimmung aller Gläubiger ab. Es besteht ein grosses Interesse daran, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Schuldners zu erhalten und die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Ansprüche, weil sie weiterhin mit dem Schuldner handeln wollen. Der gerichtliche Nachlassvertrag kann drei Zielen dienen: 1. Vollständige Tilgung nach Zeitplan, 2. Zahlung eines prozentualen Anteils, 3. Abtreten des Vermögens, um es zu verwerten.