Mahnberechtigung
Mahnberechtigt ist derjenige, der ein Mahnungsschreiben bzw. ein Mahnschreiben an den Schuldner versenden darf. Mahnberechtigt ist nur, wer zweifelsfrei den Vertragsabschluss eines Kunden belegen kann. Bei Onlinediensten, die mit einem smartphone, Tablet-PC oder Desktop-PC genutzt werden, wurde das sogenannte Opt-in-Verfahren geschaffen. Der Kunde muss eine eindeutige als Kauf erkennbare Handlung vornehmen. Dies kann eine SMS mit dem smartphone sein oder ein ausgefülltes Online-Formular, das durch eine SMS oder durch eine E-Mail bestätigt werden muss. Anbieter können sich keineswegs hinter einem blossen Klick verstecken.Der Versuch, Kapital aus der Neugier eines Menschen zu schlagen, kann nur wirksam abgewehrt werden, wenn Anbieter gezwungen sind, ihre Angebote klar und transparent zu gestalten. Unbekannte Posten in einer Mobilfunkrechnung, die von angeklickten Werbebannern stammen, begründen keine Geschäftsbeziehung. Es muss deutlich gemacht sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Der Preis für ein Abonnement oder eine einmalige Leistung muss deklariert sein. Wer kauft, sollte sich Tag und Uhrzeit genau notieren, weil in der Rechnung oft andere Namen enthalten sind.