Inkasso
Was bedeutet Inkasso?Der Begriff Inkasso hat seinen Ursprung in der Finanzierung, einem Teilbereich der Betriebswirtschaftslehre. Er umschreibt den geschäftsmässigen Einzug von fremden Forderungen, die durch Dienstleistungen oder auch Warengeschäfte entstanden sind. Der Forderungseinzug erfolgt durch professionelle Inkassounternehmen. Wird eine Rechnung trotz Fälligkeit, also spätestens 30 Tage nach Rechnungsausstellung, vom Schuldner nicht beglichen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen solchen Inkassoservice einzuschalten. Dieser trifft daraufhin Massnahmen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen.