Bonitätsauskunft
Die Auskunft über die Bonität gibt schon vor Eingehen einer geschäftlichen Beziehung Aufschluss über die finanzielle Situation des zukünftigen Kunden/Geschäftspartners. Aber auch bei der Inkasso Bearbeitung spielt sie eine wichtige Rolle. In der Bonitätsauskunft wird zwischen weichen und harten Negativmerkmalen unterschieden. Zu den weichen Negativmerkmalen gehören unter anderem mehrfache und unverhältnismässige Zahlungsüberschreitungen oder kaufmännische Mahnverfahren. In diesem Fall sollte der künftige Geschäftspartner möglicherweise Vorauszahlungen vereinbaren, um das Risiko möglicher Zahlungsausfälle zu minimieren.
Ergeben sich im Zuge der Bonitätsprüfung harte Negativmerkmale, ist von einer Zusammenarbeit abzuraten. Zu den harten Negativmerkmalen gehören unter anderem die eidesstattliche Versicherung und Haftandrohungen. Wird in Erwägung gezogen dennoch eine Geschäftsbeziehung einzugehen, kann Barzahlung oder eine Bankgarantie die Lösung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Auskünfte über die Bonität möglicher Geschäftspartner können weltweit eingeholt werden.
Diese Aufgabe muss der Unternehmer nicht selbst erledigen. Versierte Inkasso-Spezialisten übernehmen die Bonitätsauskunft und bieten zugleich eine fundierte Beratung anhand der Auskunft.
Wer kann eine Bonitätsauskunft beantragen? Jede Person oder jedes Unternehmen, das ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kann eine Bonitätsauskunft einholen.