Betreibungsbegehren
Eine Betreibung beginnt mit dem Betreibungsbegehren des Gläubigers. Es dokumentiert ungeprüft beim Betreibungsamt den Forderungsgrund und geforderten Betrag, wenn auch auf Zahlungserinnerung und Mahnung keine Zahlung erfolgt. Das Schulden eintreiben wird nun vor Gericht weitergeführt.
Ein Schuldner kann durch den ebenfalls ungeprüften Rechtsvorschlag das Betreibungsbegehren abwehren. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner formell zugestellt. Der geforderte Betrag kann nur an das Betreibungsamt überwiesen werden, weil dieses einen Aufschlag berechnet, mit dem der Schuldner belastet wird.
Inkasso beauftragen
Kunden informieren ihren Ansprechpartner bei inkassolution formlos, der dann die formelle Abwicklung des Betreibungsbegehrens einleitet und vom Gläubiger sämtliche Informationen einholt, die mit dem Zahlungsausfall zu tun haben. Bereits in dieser Phase hält inkassolution durch ein gut durchdachtes Gesamtkonzept die Zahlungsausfälle gering.
Immer mehr Gläubiger erfahren den tatsächlichen Wert eines wirkungsvollen Inkassodienstes in Rappen und Franken. inkassolution bereits beim Betreibungsbegehren einzuschalten, zahlt sich aus. Gläubigern, die zwei oder drei Zahlungsausfälle jährlich verzeichnen, fehlt die Routine und die Geschicklichkeit, die sich erst im Alltag eines Inkassodienstes wie inkassolution einstellen kann.