Betreibungsauszug
Der Betreibungsauszug oder auch Betreibungsregisterauszug gibt Aufschluss über die aktuelle und vergangene finanzielle Situation des Schuldners. Der Schuldner kann eine natürliche, als auch eine juristische Person sein. Wann wird ein Betreibungsauszug benötigt? Der Auszug des Betreibungsamtes wird immer dann benötigt, wenn die Kreditwürdigkeit der Person geprüft werden soll oder muss. Das kann im Rahmen der Inkasso Bearbeitung oder aufgrund eines Kreditantrages sein, eine Wohnungssuche oder bei Bestellungen, die auf Kredit getätigt werden.
Der Betreibungsauszug kann beim zuständigen Betreibungsamt bestellt werden und kostet durchschnittlich etwa 17 Schweizer Franken. Der Auszug des Betreibungsamtes kann entweder direkt persönlich beim Betreibungsamt bestellt werden oder auf dem schriftlichen Wege. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich, da der Antragsteller die Berechtigung seiner Person nachweisen muss.
Für den Antrag auf einen Betreibungsauszug benötigt der Antragsteller eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente: seinen Niederlassungsausweis, seinen Führerschein, seine Schweizer Identitätskarte, seinen Schweizer Pass oder einen Ausländerausweis. Fordert eine dritte berechtigte Person einen Betreibungsauszug an, muss diese Person ihre berechtigten Interessen glaubhaft nachweisen.
Betreibungsauskunft einholen
Wenn Sie einen Betreibungsauszug anfordern möchten, sollten Sie eines beachten: Eine Betreibungsauskunft bezieht sich immer auf die Region des von Ihnen angefragten Betreibungsamtes. Es erfolgt keine Prüfung, ob der Wohnort des Schuldners aktuell ist. Sollte Ihr Schuldner daher umgezogen sein, muss zuvor eine Wohnsitzüberprüfung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Informationen können zudem auch nur für den Zeitraum eingeholt werden, in dem der Schuldner in der entsprechenden Region gewohnt hat. Möchten Sie also eine lückenlose Auflistung der Betreibungsgeschichte haben, sind auch Wohnsitze der Vergangenheit von Bedeutung. In diesem Fällen muss auch bei den früheren zuständigen Betreibungsämtern eine Betreibungsauskunft bzw. ein Betreibungsauszug eingeholt werden.
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