Beitreibung
Die Beitreibung (auch Betreibung in der Schweiz genannt) bezeichnet den gerichtlichen Forderungseinzug. Die zwangsweise Beschaffung einer Geldleistung kann von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen eingeleitet werden. Ein Inkassofall sollte in der ersten Instanz immer auf dem aussergerichtlichen Wege gelöst werden. Häufig lässt sich in einem telefonischen Inkassogespräch bereits eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erreichen. So kann das Schulden eintreiben ganz unkompliziert über die Bühne gehen.
Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Betreibungsandrohung waren erfolglos? Sämtliche Zahlungsfristen wurden von Ihrem Schuldner nicht eingehalten? Nur dann, wenn vorgerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, empfehlen Inkassoexperten ein Betreibungsverfahren. Und auch hierbei sollte von Inkassofall zu Inkassofall genau hingesehen und dann erst entschieden werden.Da bei der Inkassobearbeitung gesetzliche Vorschriften zu beachten sind, wird häufig ein externes Inkassounternehmen mit der Einleitung einer Beitreibung beauftragt. Ein Inkassobüro leitet in diesen Fällen auf Wunsch ein Betreibungsverfahren für den Auftraggeber beim zuständigen Betreibungsamt ein. Die Einleitung einer Beitreibung erfolgt meist online über ein entsprechendes Formular zur Einleitung einer Betreibung.