Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet man vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen Anwendung finden. Betroffen von diesen Regelungen sind grundsätzlich die vertragsschliessenden Parteien, also in der Regel Unternehmen/Unternehmer und Verbraucher oder andere Unternehmen. Diese vertraglichen Klauseln werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer besonderen Kontrolle bzw. der Zustimmung der anderen Vertragspartei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – auch kurz AGB genannt – dienen dem Verbraucherschutz. AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer vor Vertragsschluss, spätestens bei Vertragsabschluss, auf seine AGB hinweist. Der Verbraucher muss darüber Kenntnis erlangen und sich mit diesen Regelungen einverstanden erklären.
Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, werden diese nicht zum Vertragsbestandteil. Der übrige Vertrag bleibt dennoch wirksam und an die Stelle der unwirksamen AGBs treten allgemeine gesetzliche Vorschriften.
Werden individuelle Regelungen zwischen den betroffenen Vertragsparteien geschlossen, so haben diese Vorrang vor den AGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen können gesetzliche Bestimmungen ergänzen, von ihnen abweichen oder aber Gegenstände betreffen, die im Gesetz keine Regelung finden (z.B. Kaufpreis).