Ihr Schuldner reagiert auf ein Mahnungsschreiben, weil ihn Ihr Mahnungstext überzeugt hat? Vielleicht hat er die Rechnung auch schlichtweg vergessen oder verlegt und möchte nun seine Forderung schnellstmöglich begleichen. In diesem Fall läuft für Sie das Forderungsmanagement reibungslos. Doch was tun Sie, wenn Ihr Schuldner zahlen möchte, aber zurzeit zahlungsunfähig ist? Lesen Sie hier mehr:
Es gibt Schuldner, die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können oder wollen. Sollte Ihr Kunde zahlungswillig sein, allerdings aktuell nicht die finanziellen Mittel besitzen, die offene Forderung zu begleichen, sollten Sie Ihrem Kunden entgegenkommen.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung zählt zu den beliebtesten aussergerichtlichen Inkassolösungen. Auf diese Weise kommen Sie als Gläubiger häufig schneller an die gewünschten Gelder, als über eine Betreibung. Die Betreibungsämter sind häufig überlastet und so kann sich ein Betreibungsverfahren mehrere Wochen oder Monate hinziehen.
Rechnung in Teilzahlungen bzw. Raten zahlen
Einigen Sie sich mit Ihrem Schuldner auf eine Zahlung per Raten, so kann sich Ihr Inkassofall innerhalb weniger Wochen oder Monate aufklären. Und das Beste bei der Ratenzahlung ist, dass Sie Ihre Kunden nicht vergraulen. Viele Unternehmen werben bereits vor dem Verkauf mit Ratenzahlung zum Nulltarif.
Die Ratenzahlung zählt mit zu den wichtigsten Serviceinstrumenten, die Sie Ihren Kunden in Sachen Zahlungsmodalitäten anbieten können. Warum also nicht auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, wenn ihr Kunde im Zahlungsverzug ist?
Auch dann, wenn Sie im Vorfeld eine Einmalzahlung mit Ihrem Schuldner vereinbart haben, können Sie vielleicht mit Ratenzahlungen eine gerichtliche Geldeintreibung vermeiden. Bei einer Ratenzahlung bekommen Sie schliesslich auch den vollen Rechnungsbetrag bezahlt, nur eben in Etappen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Schuldner die Höhe der Rate und möglicher Zinsen schriftlich.
Ratenzahlung als Inkassolösung für Gläubiger
Wenn Sie einen Anwalt oder uns als Inkassounternehmen mit Ihrem Forderungsmanagement beauftragen, werden Experten Ihr Mahnwesen in die Hand nehmen. Hierzu erteilen Sie uns einfach eine Vollmacht, wir schliessen praktisch einen Vertrag miteinander, der uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen Forderungen einzutreiben. Auf Wunsch auch bis zur Pfändung bzw. Zwangsvollstreckung. Eine Kündigung ist selbstverständlich jederzeit möglich.
Für Rechtsanwälte bzw. Anwälte können wir nicht sprechen. Wir können nur für unser Team besprechen und das wird versuchen, in jedem Fall immer eine aussergerichtliche Lösung zu finden. Denn: Betreibungen kosten unnötig Geld, Nerven und Zeit. Wir setzen stattdessen auf Ratenzahlungsvereinbarung, ob in der Schweiz oder im Ausland.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Inkassobearbeitung vorrechtlich, gerichtlich und nachgerichtlich
- Rechtsberatung in Sachen Inkassohilfe bei Verzug
- Mahnverfahren Schweiz und Auslandsinkasso
- rechte Hand des Gläubigers beim Schulden eintreiben
Möchte Ihr Schuldner die Rechnung aus dem Kaufvertrag laut Vereinbarung bezahlen, ist das erst einmal ein gutes Zeichen. Eine Ratenzahlung gilt so gesehen als Schuldanerkenntnis. Der Kunde ist sich seiner Zahlungsverpflichtung bewusst und möchte sich dagegen auch nicht zur Wehr setzen. Er möchte seine Rechnung in Raten bezahlen.
Ratenzahlungsvereinbarungen für B2B und B2C
Als Selbständige oder Unternehmer haben Sie nicht immer nur mit der Zahlungsunfähigkeit eines Endkunden zu tun. Manchmal können auch Partner im Unternehmensbereich einen finanziellen Engpass erleiden. Dennoch sind Sie als Gläubiger auf pünktliche Zahlungen angewiesen, auch wenn Ihnen das Schuldanerkenntnis des Schuldners vorliegt.
Sie benötigen sofort Hilfe als Gläubiger? Sie erhalten Hilfe – ob ein kleiner Betrag fällig ist oder hohe Rechnungsbeträge >> Wir zeigen Ihnen gerne als kompetenter Ratgeber für Selbstständige, Unternehmen und Privatpersonen, die für Sie passende Möglichkeit auf, einen Inkassofall schnellstmöglich erfolgreich abzuarbeiten – nicht nur mit einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Welche Kosten hierbei entstehen? Rufen Sie uns bitte für eine kostenlose Beratung an unter 0800 – 43 44 44. Oder: Schreiben Sie uns eine E-Mail bzw. fordern Sie online Ihr persönliches, kostenloses Angebot an.
Erteilung ✓ Muster ✓ Vorlage ✓ Finanzierung ✓ Gebühren ✓ Schuldanerkenntnis ✓