Bei einem Schuldverhältnis stehen sich immer Schuldner und Gläubiger gegenüber. In der Regel ist jeder Schuldner auf der anderen Seite auch ein Gläubiger und umgekehrt. So schuldet der Verkäufer dem Käufer die Ware und der Käufer dem Verkäufer das Geld. In der Praxis eines Inkassounternehmens ist der Kunde der Schuldner.
Eine Dienstleistung bzw. die Waren werden im Normalfall erbracht, was den Kunden zur Zahlung verpflichtet. Kommt dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, sich nach einem kompetenten Inkassounternehmen umzusehen.
Wir – die inkassolution GmbH – kümmern uns um den professionellen Forderungseinzug für unsere Auftraggeber. Privatpersonen gehören ebenso zu unserem Kundenstamm, wie Selbständige und Firmen jeder Grösse. Selbstverständlich können Sie auch mit Ihrem Schuldner selbst in Kontakt treten und diesen zur Zahlung bewegen. Möchten Sie die Geldeintreibung lieber an Experten übertragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. >> Inkasso-Unternehmen helfen
Aussergerichtliches Inkassoverfahren
Wir werden nach erfolglosen Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben versuchen, über das Telefoninkasso eine Einigung zu erzielen. Unser Inkassoteam verfügt über
- Juristisches Know-how
- Ausgeprägte Menschenkenntnis
- Psychologisches Fingerspitzengefühl
- Jahrelange Inkassoerfahrung
In vielen Fällen zeigt sich Ihr Schuldner kooperativ, wenn wir in einem offenen Inkassogespräch nach einer zufriedenstellenden Inkassolösung suchen. Schliesslich schreiben wir Fairness und Respekt auf beiden Seiten des Tisches gross.
Ihr Schuldner möchte seine offenen Rechnungen ebenfalls schnell vom Tisch haben. Ein grosser Vorteil unseres Inkassobüros liegt darin, dass wir keine emotionale Bindung zu ihrem Schuldner haben. Wir agieren als neutrale Vermittler. Wir behandeln Ihren Schuldner fair und respektvoll. So steht auch einer späteren Kundenverbindung nichts im Wege.
Gerichtlicher Forderungseinzug – Betreibung
Natürlich gibt es auch hin und wieder immer mal den Inkassofall, bei dem Ihr Schuldner nicht mit sich reden lässt. Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt? Beauftragen Sie uns mit der Einleitung einer Betreibung, vertreten wir Sie gerne auch vor dem zuständigen Betreibungsamt. Eine Bonitätsprüfung im Vorfeld gibt Auskunft darüber, ob Ihr Schuldner überhaupt zahlungsfähig ist.
Sollte Ihr Kunde nämlich nicht liquide sein, wird eine positiv verlaufende Betreibung in der Ausstellung eines Verlustscheines enden. Ob Sie mit diesem Inkassoergebnis dann zufrieden sind, ist fraglich. Zwar lässt sich ein Verlustschein auch noch nach Jahren in bares Geld wandeln, doch ob und wann das der Fall ist, weiss keiner genau. Vielleicht wäre doch ein Vergleich oder die Vereinbarung über eine Ratenzahlung eher in Ihrem Sinne gewesen.
Jeder Inkassofall, jeder Schuldner und jeder Auftraggeber ist unterschiedlich. Darum ist uns Kommunikation besonders wichtig! Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wir werden Ihre Inkassofälle haargenau in Ihrem Sinne bearbeiten. Bei uns ist der Auftraggeber König.
Schutz vor zahlungsunfähigen Schuldnern
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, sollten Sie Ihren Schuldner einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die persönlichen Daten vollständig und korrekt sind. Viele Inkassofälle verlaufen erfolglos im Sand, weil der Schuldner einfach nicht ausfindig zu machen ist.
Eine Bonitätsprüfung macht bei einigen Vertragsabschlüssen Sinn, lässt sich aber natürlich nicht bei jedem Geschäft im Vorfeld durchführen. Unterm Strich ist ein 100%iger Schutz vor Zahlungsausfällen vor allem für Handelsunternehmen und Onlineshops unmöglich.
Sie möchten sich gerne zum Thema Inkasso- und Mahnwesen beraten lassen? Unsere Inkassoexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hier geht’s zu Ihrer kostenlosen Inkassoberatung: 0800 – 43 44 44. Rufen Sie am besten gleich an!