Zivilprozess
Als Zivilprozess bezeichnet man das gerichtliche Verfahren vor ordentlichen Gerichten in sämtlichen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. In einem Zivilprozess werden private Rechte geprüft, durchgesetzt und sichergestellt.
Durch eine Klageerhebung wird ein Zivilprozess durch die beteiligten Parteien selbst in Gang gesetzt. Das Gericht entscheidet zuerst, ob diverse Prozessvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Klage so als zulässig gilt.
Der Zivilprozess wird in drei Verfahren unterteilt. Im Erkenntnisverfahren wird der Anspruch geprüft und über das Bestehen eines Anspruchs entschieden. Als Beendigung kann ein Gerichtsurteil gesprochen oder die Klage zurückgezogen werden. Gegen das Gerichtsurteil kann Beschwerde, Berufung bzw. Revision eingelegt werden.
Erst wenn alle Rechtswege erschöpft und bestehende Fristen verstrichen sind, ist das Gerichtsurteil rechtskräftig. Mit diesem Zeitpunkt endet das Erkenntnisverfahren. Als zweites Gerichtsverfahren ist das Klauselverfahren Bedingung dafür, dass ein Titel zwangsweise vollstreckt werden kann. Nach Beendigung dieses Verfahrens ist die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens, als drittes Gerichtsverfahren denkbar.