Zahlungserinnerung
Der Mahnungstext einer Zahlungserinnerung ist als freundlicher Service eines Gläubigers zu werten, um den Kunden vor der Entstehung von eventuellen Mehrkosten zu schützen. Die Erinnerung gehört zum Inkasso und Mahnwesen und ist der erste Schritt im Mahnverfahren. In der Regel werden dem säumigen Kunden in der ersten Zahlungserinnerung noch keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Daher sollte man kein schlechtes Gewissen haben, wenn man an die Begleichung einer Rechnung erinnert. Grundsätzlich gilt natürlich immer: Der Ton macht die Musik! Eine freundliche, aber bestimmende Tonlage lässt den Erfolg einer Geldzahlung stark ansteigen.
In der Zahlungserinnerung sollte der Kunde einerseits freundlich zur Geldzahlung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert werden. Andererseits sollte der Gläubiger in seiner Zahlungserinnerung bzw. Mahnung auch darüber informieren, ab wann Verzugszinsen bzw. Mahngebühren fällig werden und in welcher Höhe.
In der Praxis wird meist vor der ersten Mahnung eine freundliche Zahlungserinnerung verschickt. Inkassoexperten empfehlen, erst dann rechtliche Schritte gegen den zahlungsunwilligen Kunden einzuleiten, wenn eine Zahlungserinnerung sowie die erste und zweite Mahnung erfolglos im Sande verlaufen sind.
Hilfe bei der vorgerichtlichen Geldeintreibung
Kunden zur Zahlung zu bewegen, erfordert manchmal psychologisches Fingerspitzengefühl und Zeit. Vor allem mittelständischen Firmen, aber auch Selbstständigen und Privatpersonen fehlt es häufig an den notwendigen Kapazitäten für ein erfolgreiches Forderungsmanagement. Wenn Rechnungen unbezahlt sind, lohnt es sich in diesen Fällen Experten mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Wenn eine Rechnung offen bleibt und Zahlungserinnerungen nicht fruchten, überzeugen ausgebildete Experten den Kunden häufig beim Telefoninkasso.
Natürlich können Sie auch selbst Zahlungserinnerungen versenden und Ihren Inkassofall erst dann an unser externes Inkassobüro übertragen, wenn die Zahlung auch nach gesetzter Zahlungsfrist ausbleibt. Sie tun sich schwer mit der richtigen Formulierung? Sie sind sich unsicher, wie viele Tage bis zum Zahlungstermin Sie vorgeben können bzw. sollten? Vorlagen für Zahlungserinnerungen finden Sie ausreichend im Internet. Suchen Sie hierzu am besten einfach nach
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Zahlungserinnerungen müssen im Gegensatz zu Mahnungen jedoch keiner vorgeschriebenen Form entsprechen. Sie erhalten natürlich auch das Datum, die Rechnungsnummer, die Höhe des fälligen Betrages und ggfs. eine konkrete Zahlungsfrist, damit der Empfänger weiss, worum es überhaupt geht. Sie können direkt per Mail oder per Post versendet werden. Mit der richtigen Software können Sie in Ihrem Unternehmen Zahlungserinnerungen und Mahnungen auch automatisch erstellen lassen.
So sparen Sie sich Zeit und Kosten. Unsere Inkassofirma übernimmt Ihre Inkassofälle gerne auch erst dann, wenn auch nach der zweiten Mahnung kein Zahlungseingang verzeichnet werden kann. Wichtig ist nur, dass Sie Erinnerungen und Mahnschreiben zeitnah versenden. Nur so besteht eine reelle Chance auf einen Zahlungseingang.
Übertragung an Inkassobüro
Wenn Sie unser Inkassounternehmen mit Ihrem Forderungseinzug beauftragen, stellen Sie sich möglicherweise die Fragen nach dem Datenschutz. Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Wie sensibel und diskret wir mit den Daten Ihrer Kunden umgehen, halten wir in der Datenschutzerklärung fest. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil Ihrer Inkassovollmacht, die Sie uns zu Beginn einer Zusammenarbeit erteilen.
Sie haben eine offene Rechnung? Wir versenden gerne für Sie die Zahlungserinnerung bei Verzug der Geldzahlung. Unsere individuellen Inkassotarife ermöglichen es, jedem Auftraggeber die passende Inkassodienstleistung anzubieten. So nutzen viele Unternehmen unseren Inkassoservice kostenlos für Mitglieder innerhalb der gesamten Schweiz. Wenn der Kunde im Ausland sitzt, greifen die günstigen Konditionen unseres Auslandsinkassos. Die Kosten hierfür zahlen Sie nur, wenn der Inkassofall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Für die Inkassobearbeitung reichen uns in der Regel eine Rechnungskopie und eine Inkassovollmacht, um den Fehlbetrag erfolgreich einzutreiben. Wir erinnern den Kunden an seine Zahlungspflicht – konsequent, aber freundlich.
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