Betreibung
In der Schweiz versteht man unter dem Begriff „Betreibung“ eine Zwangsvollstreckung, mit welcher offene Forderungen durchgesetzt werden. In der Praxis ist es in der Regel so, dass nicht beglichene Rechnungen vom Gläubiger zunächst mehrfach angemahnt werden.
Rechtlich notwendig ist dies in der Schweiz jedoch nicht. Es ist dem Gläubiger stattdessen prinzipiell möglich, direkt eine Betreibung zu veranlassen. Hierfür muss er lediglich ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt stellen. Das Betreibungsamt wird daraufhin einen Zahlungsbefehl erlassen. Nun hat der Schuldner 20 Tage Zeit, um seine Schulden zu begleichen. Geschieht dies, wird die Betreibung eingestellt.Der Schuldner kann jedoch auch innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, damit die Betreibung für den Moment angehalten wird. Besteht der Gläubiger trotz des Rechtsvorschlags weiterhin auf seine Forderungen, ist er gezwungen, entweder einen Zivilprozess oder ein Gerichtsverfahren in Form eines Rechtseröffnungsverfahrens anzustreben. Ist der Gläubiger vor Gericht erfolgreich oder wurde der Zahlungsbefehl vom Schuldner ignoriert, kann der Gläubiger ein Fortsetzungsbegehren stellen, welches schliesslich das Pfändungsverfahren nach sich zieht.