Gerichtlicher Forderungseinzug
Einer Beitreibung ist in der Regel der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner vorangegangen. Bei einer Beitreibung entstehen auch Beitreibungskosten, die häufig den eigentlichen Forderungsbetrag übersteigen. Darum wird bei Bagatellbeträgen oft auf eine Beitreibung verzichtet. Man unterscheidet die Betreibung auf Konkurs und die Betreibung auf Pfändung.
Kann die offene Forderung trotz Pfändung am Ende nicht vollkommen getilgt werden, so wird über den noch offenen Rechnungsbetrag ein Verlustschein ausgestellt. Dieser ermöglicht es dem Gläubiger bis zu 20 Jahre später noch von seinem Recht auf Zahlung Gebrauch zu machen.Um ein monatelanges Betreibungsverfahren zu vermeiden, das am Ende doch nicht den gewünschten Erfolg bringt, lohnt es sich, im Vorfeld eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Ein beauftragtes Inkassounternehmen wird vor einer Betreibung eine Bonitätsauskunft bzw. Wirtschaftsauskunft über Creditreform einholen. So können Sie erfahren, ob Ihr Schuldner überhaupt liquide ist. Lassen Sie sich von unserem Inkassounternehmen über die Vorteile und Nachteile der Beitreibung bzw. der gerichtlichen Geldeintreibung ausführlich beraten.