Irgendwann trifft wohl jeder Selbstständige oder Freiberufler mindestens einmal auf einen nichtzahlenden Kunden. Wurde ein Zahlungsziel in der Rechnung benannt, das vom Kunden nicht eingehalten wird, so sollte der Gläubiger unverzüglich reagieren. Grundsätzlich gerät der Schuldner spätestens nach 30 Tagen in Zahlungsverzug. Hierbei ist es irrelevant, ob eine Fristsetzung bei Rechnungsstellung erfolgte oder eine Mahnung im Anschluss ausgesprochen wurde.
Ein höfliches Mahnschreiben oder auch eine freundliche, telefonische Erinnerung können im Einzelfall bereits die Lösung bedeuten. Zumindest dann, wenn der Kunde schlicht und ergreifend die Zahlung vergessen hat. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Kunde tatsächlich nicht zahlen kann oder will.
Eine Mahnung sollte mit Fingerspitzengefühl formuliert werden, um den Kunden nicht für die Zukunft in die Flucht zu schlagen. Erfolgt jedoch auch auf ein formelles Mahnschreiben keine Kundenreaktion, so sollte spätestens dann ein professionelles Inkassounternehmen involviert werden.
Ein seriöses Inkassobüro leitet nicht unmittelbar nach dem Misserfolg weitere rechtliche Schritte ein. Im Vorfeld sollte ein offenes Gespräch mit dem Schuldner stattfinden. Ist die persönliche Situation des Schuldners bekannt, kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien zufrieden sein können. Eine Ratenzahlung könnte beispielsweise der Kompromiss sein.